Rechtsschutzversicherungen – Gebäude und Mieter2017-07-20T21:36:25+00:00

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Rechtsschutzversicherungen
Gebäude & Mieter

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Rechtsschutzversicherung als Ausrüstung
für den Gang vor das Gericht

Eine Rechtsschutzversicherung ist heute für fast jeden Menschen notwendig. Wer zum Beispiel selbstständig ist oder Unternehmer, Hausbesitzer und Immobilienverwalter, für den ist eine solche Vorsorge unverzichtbar. Diese Police schützt den Versicherungsnehmer beim Gang vor das Gericht – und da steht auch ein gesetzestreuer Mensch heute sehr schnell. Aus dem formalen Rechtsstaat nämlich ist schon längst ein Rechtsmittelstaat geworden. Das heißt: Immer mehr streitlustige Menschen ziehen heute immer schneller und häufiger vor Gericht. Sie fühlen sich von Irgendjemandem betrogen und versprechen sich irgendeinen Vorteil von der Klage. Dann ist es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen, die für viele Kosten aufkommt, die bei juristischen Auseinandersetzungen auftreten.

Ärger mit Finanzamt oder Handwerker

Eine Beinah-Vollkasko für Rechtsschutz gibt es – aber eine solche Absicherung ist kaum bezahlbar und auch nicht sinnvoll. Besser ist es, genau hinzuschauen, was für die eigene Lebenssituation Sinn macht. Dabei ist stets genau definiert, was der Versicherungsschutz abdeckt – und was nicht. Wer sich betrogen fühlt und einen Schadenersatzanspruch erhebt, wählt den Rechtsschutz für Schadenersatz. Das kommt zum Beispiel nach Verkehrsunfällen vor. Ein anderer Bereich ist das Vertrag- und Sachenrecht. Hier greift der Rechtsschutz unter anderem bei Ärger um Darlehensverträge oder Streit mit Handwerkern wegen schlechter Arbeit. Familien-, Partnerschaft- und Erbrecht ist ein ganz wichtiges Feld. Mehr als die Hälfte aller Ehen endet heute mit der Scheidung – und Streit um das Erbe verstorbener Angehöriger kommt sehr häufig vor. Auch mit dem Finanzamt oder dem Arbeitgeber gibt es einmal Ärger, mit dem Chef zum Beispiel um Gehaltseinstufung oder Zeugnis. Hier hilft der Rechtsschutz für Steuer- und Arbeitsrecht.

Sicherheit vom Verwaltungs- bis zum Strafrecht

Streit mit Behörden ist unvermeidbar, den hat jeder Mensch in seinem Leben gelegentlich. Dabei geht es um soziale Leistungen wie Rente, um Umweltschutz wie Lärmbelästigung oder das Punktekonto bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Das sind nur drei von ganz vielen Themen, aus denen Streit zwischen Bürgern und Bürokraten entsteht. Die Rechtsschutzversicherung auf den Feldern Sozial- und Verwaltungsrecht hilft dabei. Zum Lebensalltag gehören Streitigkeiten im Bereich Wohnung und Grundstück. Dann hilft der Mietrechtsschutz bei Konflikten um Kaution und Schönheitsreparaturen. Immobilieneigentümern nutzt diese Absicherung bei selbstgenutzten Wohnungen und Häusern, wenn es um Ärger mit dem Nachbarn wegen der Grundstücksgrenze geht. Im Bereich Strafrecht und Ordnungswidrigkeit zahlt der Rechtsschutz, wenn zum Beispiel ein Bußgeldverfahren ansteht.

Grenzen vom Rechtsschutz

Die obige Aufzählung zeigt: Jeder Mensch hat Lebensbereiche, in denen er das Risiko, vor Gericht ziehen zu müssen oder zu wollen, absichern sollte. Klar ist aber auch, dass eine Rechtsschutzversicherung Grenzen hat – andernfalls ist das Risiko für die Versicherungen wirtschaftlich unkalkulierbar. Deswegen ist es wichtig, genau hinzuschauen, auf welche Leistungen die Police einen Anspruch sichert. Um es an einem krassen Beispiel zu verdeutlichen: Es gibt keine Rechtsschutzversicherung für einen Menschen, der betrunken Auto fährt. Im Bereich Vertrags- und Sachenrecht zahlt der Rechtsschutz zum Beispiel nicht beim Streit um die Höhe des Versicherungsbeitrages. Die Zahlung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer klagt: Das macht er dann schon auf eigene Kosten. Im Bereich Familien-, Partnerschafts- und Erbrecht ist die Erstberatung beim Anwalt abgedeckt. Beim Steuerrecht sichert der Rechtsschutz das Kostenrisiko vor Gericht ab – außergerichtliche Streitigkeiten bei den meisten Anbietern eher nicht. Ein Rechtsschutz für den Bereich Wohnungs- und Grundstücksrecht deckt niemals das Baurecht ab. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Streit mit dem Architekten, der nach Ansicht der Versicherten Fehler macht. Auch im Bereich Strafrecht oder Ordnungswidrigkeit gibt es Grenzen. Läuft zum Beispiel ein Bußgeldverfahren, übernimmt der Rechtsschutz die Kosten des Verteidigers. Wird dem Versicherungsnehmer hingegen ein Verbrechen vorgeworfen, zahlt der Rechtsschutz nicht. Wer vorsätzlich einen schwerwiegenden Rechtsbruch begeht, genießt ebenfalls keine Unterstützung durch eine wie auch immer gestaltete Rechtsschutzversicherung.