Wohngebäudeversicherungen2017-07-31T14:31:10+00:00

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Wohngebäude Versicherungen

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Wohngebäudeversicherung zwischen Basisschutz und individuellen Bausteinen

Die Wohngebäudeversicherung bildet einen unverzichtbaren Baustein der Lebensabsicherung. Sie ist für Immobilienbesitzer ebenso wichtig wie die private Haftpflicht oder eine Rechtsschutzversicherung. Dabei gibt es Basiselemente wie den Schutz gegen Brandschäden und empfehlenswerte, individuelle Klauseln. Sie hängen ab vom Wert und von der Lage der Immobilie, dem persönlichen, finanziellen Spielraum und vielen weiteren Faktoren. Gebäudeschäden ziehen in der Regel kostspielige Folgen nach sich, daher ist eine solche Versicherung unbedingt notwendig. Erfolgt die Finanzierung der Immobilie ganz oder teilweise über einen Kredit, schreibt die Bank in der Regel eine Wohngebäudeversicherung und deren Umfang verpflichtend vor.

Zwischen Feuer- und Wasserschäden

Zu den elementaren Bausteinen einer Immobilienabsicherung gehört der Schutz gegen Feuer- und Wasserschäden. Dabei ist es wichtig, auch die auf dem Grundstück und außerhalb davon liegenden Abwasserrohre mitzuversichern. Es ist durchaus möglich, dass Probleme in der öffentlichen Kanalisation Schäden in einem der angeschlossenen Häuser verursachen. Dann ist es sicherer, dagegen selbst versichert zu sein als dem Versorger ein Verschulden nachzuweisen. Dagegen schützt die Wohngebäudeversicherung ebenso wie gegen Brandschäden. Die Feuergefahr droht immer und überall, schnell und unbemerkt durch Leichtsinn, Nachlässigkeit oder technische Fehler. Dagegen versichert zu sein, ist unverzichtbar. Sind dann noch Schäden durch Sturm und Leitungswasser mit abgedeckt, ist das Basispaket für die Immobilienversicherung komplett. Übrigens: Wer baut, benötigt schon während der Arbeiten eine Gebäuderohbauversicherung. Ist das Haus fertiggestellt, geht sie automatisch in eine komplette Wohngebäudeversicherung über.

Zwischen Fensterbruch und Elementarschaden

Wichtig zu wissen ist, dass Glasschäden über die Wohngebäudeversicherung niemals mitversichert sind. Dafür ist eine separate Police erforderlich. Die Fotovoltaikanlage ist nicht automatisch in der Immobilienversicherung enthalten. Die Vorgaben unterscheiden zwischen der rein für den privaten Eigenverbrauch genutzten Anlage: Das ist mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wer jedoch die selbst erzeugte Energie ins Netz einspeist, benötigt eine separate Police für die Fotovoltaikanlage.
Unter Elementarschäden versteht die Fachwelt die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Stürmen oder Schneemassen. Sie treten in einigen Regionen deutlich häufiger auf als in anderen. So ist in Deutschland zum Beispiel der Regierungsbezirk Oberpfalz im Osten des Freistaates Bayern häufiger davon betroffen als der westfälische Regierungsbezirk Münster. In Gegenden mit extremen Wetterphänomenen empfiehlt sich die Absicherung gegen Elementarschäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auf jeden Fall.

Zwischen Zusatzleistungen und Berechnungsgrundlage

Es gibt verschiedene Zusatzleistungen, die je nach Lage der Immobilie sinnvoll sind. Wer im Einzugsbereich von Veranstaltungsorten liegt wie Fußballstadion, Clubmeile oder Mehrzweckhalle, nimmt Vandalismusschäden mit in die Wohngebäudeversicherung auf. Wer auf einem ehemaligen Industrieareal wohnt, ist mit einer Versicherung für Gutachter und die Entsorgung von verseuchtem Boden gut beraten. In einem Gebiet mit viel Publikumsverkehr von Nichtanliegern ist es sinnvoll, auch Garage, Carport, Fahrrad- und Geräteschuppen im Garten mit zu versichern. Wichtig ist es auch, die Police in der richtigen Höhe abzuschließen, damit es im Schadensfall nicht zu einer Unterdeckung kommt. Besser als die Berechnung pro Quadratmeter genutzter oder bewohnter Fläche ist dafür die Grundlage “Wert 1914”: Sie berücksichtigt die steigende Qualität einer Immobilie. Alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenstände lassen sich über eine Wohngebäudeversicherung mit schützen. Das gilt für die Einbauküche ebenso wie für Markise, Alarmanlage, Sat-Anlagen und Antennen.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Sind Schäden versichert, die ich grob fahrlässig verursacht habe?2017-06-07T15:27:27+00:00

Grundsätzlich hat ein Versicherer die Möglichkeit, seine Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, indem er zum Beispiel Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt und dadurch ein Brand entsteht. In vielen Tarifen wird auf diese „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bis zu einer in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schadenssumme verzichtet. Teilweise gilt dies sogar bis zur Versicherungssumme – der Schaden wird dann also komplett übernommen, auch wenn Sie Ihre erforderliche Sorgfaltspflicht schwerwiegend missachtet haben.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?2017-06-07T15:27:59+00:00

Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der eigentliche Neubauwert Ihres Hauses über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Im Schadensfall erhalten Sie die Kosten nur anteilig erstattet. Insbesondere im Fall eines Totalschadens kann das desaströs sein.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie den Wert Ihres Hauses korrekt ermitteln. Deshalb ermitteln Sie jetzt den Wert Ihres Hauses bequem über Faircon, um ein Unterversicherungsrisiko zu vermeiden.

Was ist eine Feuerrohbauversicherung?2017-06-07T15:26:29+00:00

Die Feuerrohbauversicherung versichert Sie gegen Brandschäden, die während des Baus Ihres Hauses entstehen. Sie kann unabhängig von der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden oder als Zusatz – dann meist sogar kostenfrei.

Wie errechnen sich mein Versicherungsbeitrag und die Versicherungssumme?2017-06-07T15:28:20+00:00

Die Höhe der Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung wird am Neubauwert Ihres Hauses bemessen. Dafür wird in der Regel der sogenannte „Versicherungswert 1914“ –verwendet. Darüber hinaus spielen auch Faktoren wie Wohnort, Bauartklasse und Alter Ihres Hauses eine Rolle.
Man spricht bei der Wohngebäudeversicherung von einer gleitenden Neuwertversicherung, da die Gebäudewertsteigerungen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Beiträge jährlich angepasst werden. Ihr Vorteil: Sollten Sie einen Totalschaden erleiden, erstattet der Versicherer den aktuellen Wiederaufbauwert.

Was muss ich bei baulichen Veränderungen beachten?2017-06-07T15:23:49+00:00

Bauliche Veränderungen, seien es Anbauten, Umbauten oder Renovierungsmaßnahmen, müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Sonst leistet die Versicherung im Schadensfall möglicherweise nicht.

Sind Nebengebäude im Versicherungsschutz enthalten?2017-06-07T15:23:25+00:00

Nebengebäude sind im Versicherungsschutz enthalten, insofern sie im Versicherungsvertrag aufgelistet sind. Wichtig ist, dass alle zu versichernden Gebäude – wie Garagen oder Gartenhäuser – dem Versicherer mitgeteilt werden.